Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Auch Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrags werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
2. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Vertragspartner

§ 2. Preise

1 Die jeweils gültigen Preise sind Netto-Festpreise. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer die separat ausgewiesen wird.
2 Sonderpreise sind nur nach schriftlicher Zusage durch Dirk Löhmer corporate consensus® gültig.

§ 3. Zahlung

1. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Dirk Löhmer corporate consensus® sofort fällig, sofern der Auftragnehmer nicht schriftlich ausdrücklich eine Zahlungsfrist eingeräumt hat.
2. Unterbringungskosten, Fahrtkosten und Spesen sind durch den Auftraggeber zu tragen.
a. Eine Hotelunterbringung in der 4-Sterne-Kategorie ist zu gewährleisten. Auftraggeber und Auftragnehmer stimmen im Vorfeld ab, ob der Auftraggeber die Hotelbuchung für den Auftragnehmer übernimmt oder ob diese vom Auftragnehmer selbst übernommen wird.
b. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass jeweils kostengünstige Verkehrsmittel gewählt werden, ist in seiner Wahl aber frei. Bei Bahnfahrten besteht Anspruch auf Buchungen für die 1. Klasse. Bei Anreise per Flugzeug ersetzt der Auftraggeber bei innereuropäischen Flügen die für die Dienstleister und deren Mitarbeiter entstehenden Kosten für Tickets der Economy-Class. Bei Interkontinentalflügen sind die Kosten für Tickets der Business-Class zu ersetzen.
c. Falls Kraftfahrzeuge (Kfz) gewählt werden, können eigene Kfz des Auftragnehmers oder Kfz gewerblicher Mietwagenanbieter gewählt werden. Bei eigenen Kfz des Auftragnehmers wird zu einem pauschalierten Kilometerpreis in Höhe von Euro 0,75 / km abgerechnet. Mietwagenkosten werden vom Auftraggeber vollständig ersetzt.

§ 4 Dienstleistung und Ausführung

1. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Coaching, Diagnostik, Mediation und Beratung für einen oder mehrere Teilnehmer an. Teamcoachings haben mindestens zwei, maximal 12 Teilnehmer. Sollten mehr als 12 Teilnehmer am Coaching teilnehmen, behält sich der Auftragnehmer vor, den Seminarpreis um 1/12 des vereinbarten Seminarpreises je Teilnehmer zu erhöhen. Externe Kosten für Diagnostik-Lizenzgebühren werden separat ausgewiesen.
2. Die Dauer der Dienstleistung und die zeitliche Aufteilung werden im Vertrag verbindlich bestimmt. Die Dienstleistungen werden durch Experten durchgeführt, die der Auftragnehmer auswählt und stellt.
3. Für die Methodik und Didaktik der Dienstleistung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Er ist berechtigt, aus seiner Sicht notwendige Veränderungen am geplanten Seminarablauf und den -Inhalten situationsgerecht vorzunehmen. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, dafür das Honorar zu kürzen.
4. Es gelten der „Europäische Verhaltenskodex für Mediatoren“ sowie das „Coachingverständnis des systemischen Management- und Teamcoachings“
5. Der Auftraggeber erhält die Unterlagen zur Vorbereitung der Dienstleistung per Post oder per Mail. Er hat diese an die Teilnehmer weiterzuleiten und gegebenenfalls für die Teilnehmer auf seine Kosten termingerecht zu vervielfältigen.

6. Vor und während der Dienstleistung informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Seminars/ der Seminarreihe bedeutsam sind.
7. Der Auftragnehmer kann den Erfolg der Dienstleistung nicht garantieren.

§ 5 Organisation

1. Die Organisation (Räume/Technik/Moderationsmittel/Verpflegung / Unterkunft/Parkplätze) und Kostenübernahme der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer vor verbindlicher Buchung der Räumlichkeiten durch den Auftraggeber entscheidet, ob diese für die Durchführung geeignet sind.
2. Soll der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die Organisation übernehmen, ist dies schriftlich mit allen erforderlichen Vorgaben seitens des Auftraggebers mit ausreichendem Vorlauf mitzuteilen und zu vereinbaren.

§ 6 Stornierung

1. Den Wünschen des Vertragspartners auf Verschiebung eines bereits vereinbarten Termins kann entsprochen werden, wenn der Vertragspartner der Dirk Löhmer corporate consensus® diesen Wunsch mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitteilt und die Dirk Löhmer corporate consensus® einen Ersatztermin ermöglichen kann. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder Nichtrealisierbarkeit des Ersatztermins verpflichtet sich der Vertragspartner, die unter §6 Nr.2 vereinbarten Stornierungsgebühren zu bezahlten. Sollte ein bereits verschobener Termin erneut nicht zustande kommen oder der ursprüngliche Termin sich um länger als ein Jahr verschiebt, ist die Verschiebung wie eine Stornierung nach §6 Nr.2 der AGB, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zu behandeln.
2. Bei Stornierungen von vereinbarten Dienstleistungen fällt unabhängig vom Grund der Stornierung und unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen nachfolgende Stornierungsgebühr an, die an die Dirk Löhmer corporate consensus® zu zahlen ist und am Tag der Stornierung fällig wird.
a. bis zu 28 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50 % der stornierten Auftragssumme
b. bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75 % der stornierten Auftragssumme
c. bei allen späteren Stornierungen 100 % der stornierten Auftragssumme.
3. Der Dirk Löhmer corporate consensus® steht es darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass die Höhe des tatsächlichen Schadens die in $6 Nr.2 dieser AGB festgelegten Stornierungsgebühren übersteigt.
4. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, der Dirk Löhmer corporate consensus® nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist.
5. Für jede Stornierung und Verschiebung erhebt die Dirk Löhmer corporate consensus® jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Gesamtinvestition.
6. Sofern keine Absage vor dem Beginn der vereinbarten Dienstleistung bei der Dirk Löhmer corporate consensus® vorliegt und von der Dirk Löhmer corporate consensus® Drittparteien zum vereinbarten Termin beauftragt wurden und erscheinen, steht der Dirk Löhmer corporate consensus® der vollständige Ersatz der bis dahin entstandenen Personal- und Verwaltungskosten für die jeweils gebuchte Dienstleistung zu.

§ 7 Hindernisse für die Leistungserbringung

1. Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige von dem Auftragnehmer unverschuldete Gründe die Dienstleistung nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich einen Ersatztermin zu benennen oder einen Ersatzexperten zu stellen.
2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Dienstleister/ Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

§ 8 Verschwiegenheitspflichten

1. Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht.
2. Der Auftragnehmer bewahrt Stillschweigen über die ihm überlassenen oder bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen und Kunden des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn die Informationen allgemein bekannt sind oder der Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden wird.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Zusammenhang mit der Dienstleistung gespeichert werden können. Für die Dienstleitung erstellte oder zu erstellende Unterlagen gehen nach Beendigung in das Eigentum des Auftragnehmers über, wobei der Leistungsempfänger auf Verlangen eine Ablichtung zu seinen Zwecken behalten darf. Gespeicherte Daten werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe ist nur mit entsprechender Zustimmung erlaubt.
4. Die bei Dienstleistungen eingesetzten Methoden- und Prozessdokumente des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Genehmigung der Dirk Löhmer corporate consensus® vervielfältigt bzw. an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Dirk Löhmer corporate consensus® eine Schadenersatzklage vor.

§ 9 Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
2. Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzlich Vertreter oder leitende Angestellte von Dirk Löhmer corporate consensus® die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben.

§10 Mediationsklausel

1. Sollten Differenzen, Unstimmigkeiten oder Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Dirk Löhmer corporate consensus® und dem Vertragspartner oder weiteren Dritten entstehen, vereinbaren die Parteien bereits jetzt, diese zunächst durch gemeinsame Verhandlungen einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.
2. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist in allen Fällen der Versuch einer einvernehmlichen Lösungsfindung auch im Wege der Mediation zu begehen.

§ 11 Gerichtsstand

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Geschäftssitz der Dirk Löhmer corporate consensus® Erfüllungsort.
2. Es ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Minden.
3. Jede Vertragspartei kann die andere auch an deren Gerichtsstand verklagen.

§12 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, der AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten. Entsprechendes gilt, falls der Vertrag eine Lücke enthält oder sich in einzelnen Punkten als undurchführbar erweist.